Beschreibung für: Polar Blechschere (Rechts)
Modell mit innenliegender Feder. Gezahnte Klingen.
Kunststoffgriff mit Gummioberfläche. Sicherung.
Schneidkapazität: Edelstahl bis 0,7 mm. Stahlblech bis 1,2 mm
Material: Backen aus Chrom-Vanadium-Stahl.
Details / InhaltSchnitt | Farbe | A mm | L mm | g |
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Rechts | Grün | 35 | 248 | 375 |
POLAR Profi-Werkzeug mit lebenslanger Garantie
Was bedeutet „lebenslange Garantie“:
Die deutsche Rechtsprechung versteht unter „lebenslang“ einen Zeitraum von 30 Jahren, hiermit sei die allgemeine Nutzungs- und Lebensdauer abgedeckt.
Welche Produkte haben diese „lebenslange Garantie“:
Auf folgende Werkzeuggruppen gibt Polar bei sachgemäßer Verwendung eine lebenslange Garantie:
Innensechskant
Zangen
Schraubendreher
Nüsse und Zubehör
Schlagschrauber Nüsse und Zubehör
Ring- und Maulschlüssel
Komplette Nuss Sätze
Komplette Werkzeug Koffer
Werkzeugwagen, Kisten, Tische, Schränke und Regale sowie Zubehör
Ratschen (ausser auf die Mechanik)
Drehmomentschlüssel (ausser auf die Mechanik)
Hammer und Schlagwerkzeug
Spiegel und Magnet
Messwerkzeug
Schraubstock
Abzieher
Welche Produkte sind von dieser „lebenslangen Garantie“ ausgeschlossen:
Die Mechanik wie Antriebe von Ratschen oder Verschleißteile von Druckluftschraubern sind von der lebenslangen Garantie ausgeschlossen. Hierauf gibt Polar jedoch die gesetzliche Garantie.
Verschleißprodukte wie Messerklingen, Cuttermesser und Kabelbinder sind verständlicherweise komplett von der lebenslangen Garantie ausgeschlossen.
Wie läuft die Garantieabwicklung bei Produkten mit „lebenslanger Garantie“ ab:
Ist ein Werkzeug innerhalb der Garantiezeit trotz sachgemäßer Verwendung defekt und/oder kann nicht mehr für den vorgesehenen Einsatzzweck benutzt werden, liegt ein Garantiefall vor.
Um den Fall zu prüfen und ggf. an den Hersteller weiterleiten zu können, benötigen wir das betroffene Werkzeug in unserem Hause. Sie müssen einfach das defekte Werkzeug inkl. einer detaillierten Fehlerbeschreibung zu uns schicken. Zur genauen Überprüfung leiten wir das Werkzeug an den Hersteller weiter. Liegt keine Zweckentfremdung oder unsachgemäß Überbeanspruchung des Werkzeugs vor, wird es entweder repariert oder ausgetauscht und zu Ihnen zurückgeschickt.
Wie läuft die Garantieabwicklung bei Produkten ohne „lebenslange Garantie“ ab:
Auch bei Produkten, die von der lebenslangen Garantie ausgeschlossen sind, bieten wir einen besonderen Service für Werkstattkunden:
Ist bei dem von Ihnen erworbenen Werkzeug zu erkennen, dass es ordnungsgemäß verwendet wurde, lassen wir es auch nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist gerne vom Hersteller prüfen. Sie müssen einfach das defekte Werkzeug inkl. einer detaillierten Fehlerbeschreibung zu uns schicken. Jeder Fall wird individuell begutachtet und wenn zu erkennen ist, dass der Defekt trotz pfleglicher Behandlung des Werkzeugs unerwartet und frühzeitig auftrat, zeigt sich der Hersteller in der Regel sehr kulant. Wir können in solchen Fällen leider keine Garantie geben, dass jedes Gesuch auf Austausch oder Reparatur auch tatsächlich angenommen wird – aber wir werden versuchen so fair und kundenfreundlich wie möglich zu handeln.
Hier zwei Musterbeispiel zum Garantieanspruch:
Beispiel 1:
Wir erhalten eine 1/4" Ratsche zurück mit der Beschwerde das die Verzahnung hakt. Die Ratsche lässt sich nicht mehr ordentlich drehen und der Kunde bittet um Austausch.
Fall 1: Der Griff und die Metalloberfläche der Ratsche ist dem Alter entsprechend intakt, es sind keine Spuren von Fremdeinwirkung wie Verlängerungen oder Hammerschlägen zu erkennen.
Die Ratsche wird auf Garantie ausgetauscht.
Fall 2: Es sind Einkerbungen auf der Metalloberfläche zu erkennen, der Griff hat Abdrücke von Verlängerungen. Beim Öffnen der Mechanik sind einzelne Zähne der Ratsche „angefressen“, Metallspäne liegen im Gehäuse. Diese Spuren schließen auf den Missbrauch in Form von Überbeanspruchung der Ratsche, da unzulässige Kraftverlängerungen benutzt worden sind.
Die Ratsche wird nicht ausgetauscht.
Beispiel 2:
Wir erhalten einen Schlitzschraubendreher zurück mit der Beschwerde, das die Klinge beschädigt ist.
Fall 1: Der Schraubendreher machen einen dem Alter entsprechenden guten Eindruck. Die Klinge ist nur an der Vorderseite abgenutzt, Hammerschläge sind nur auf dem dafür vorgesehenen Schlagkopf zu erkennen. Der Schraubendreher wird auf Garantie ausgetauscht.
Fall 2: Der Schraubendreher weisen Spuren von Missbrauch auf: Der Schaft ist verbogen und hat Einkerbungen an der Seite, als wären die Schraubendreher zum Hebeln benutzt worden. Die phosphatierte Spitze ist auch an den Seiten stark angegriffen - der Schraubendreher wurde wohl zum meißeln auf hartem Stahl verwendet und nicht, wie vorgesehen, nur auf Schraubenköpfen.
Der Schraubendreher wird nicht ausgetauscht.
Wie anhand der Beispiele verdeutlicht, ist es für einen Austausch auf Garantie Voraussetzung, dass die von Ihnen erworbenen Werkzeuge nur für den vorgesehenen Einsatzzweck ordnungsgemäß verwendet werden. Überanspruchung durch den Einsatz von Verlängerungen oder anderweitige Zweckentfremdung schließen den Anspruch auf Garantie aus. Wurde das Werkzeug allerdings ordnungsgemäß behandelt und ist aufgrund von Materialermüdung oder vielleicht auch eines Produktionsfehlers defekt, wird dieses natürlich vom Hersteller ausgetauscht.
Wir sind uns natürlich bewusst, dass Werkzeug allgemein in einer raueren Umgebung eingesetzt wird - es muss allerdings Verhältnismäßigkeit herrschen. Das Prädikat der lebenslangen Garantie ist kein Freifahrtsschein, diese Produkte rücksichtslos zu behandeln - Werkzeug sollte, unabhängig von Hersteller und Einsatzzweck, pfleglich behandelt werden. Unter diesen Voraussetzungen sollte es bei der hohen Qualität unserer Produkte gar nicht erst dazu kommen, dass Sie einen Austausch benötigen. Und falls es doch dazu kommt, können Sie sich sicher sein, dass Ihr Gesuch auf Austausch auch angenommen wird.